Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
1.   Abschluss des Reisevertrages
2.   Bezahlung
3.   Leistungen
4.   Leistungsänderungen
5.   Preiserhöhung
6.   Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn
7.   Umbuchungen
8.   Ersatzreisende
9.   Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen
10. Mindestteilnehmerzahl
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12. Kündigung wegen höherer Gewalt
13. Obliegenheiten des Kunden
14. Haftungsbeschränkung
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16. Abtretungsverbot
17. Rechtswahl
18. Gerichtsstand 

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Palmari den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Palmari (Kataloge, Prospekte, Internet) für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

b) Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), schriftlich (postalisch), mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.

Bei elektronischer oder schriftlicher Buchung oder bei Buchung per Telefax sendet Palmari dem Kunden eine Reisebestätigung auf elektronischem Weg (Email) zu. Sollte keine Emailadresse vorhanden sein, wird die Reisebestätigung auf postalischem Weg versandt.

Bei telefonischer und mündlicher Buchung nimmt Palmari zunächst lediglich verbindliche Reservierungen vor. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn dieser unverzüglich unterschrieben an den Veranstalter zurückgeleitet wird und der Kunde die Reisebestätigung erhalten hat. Sendet der Kunde den unterschriebenen Reisevertrag nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang an Palmari zurück, so kann Palmari von der Reservierung Abstand nehmen. Schadensersatzansprüche von Palmari wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.

c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) von Palmari zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Die Reisebestätigung wird dem Kunden nach Vertragsschluss von Palmari in elektronischer Form (Email) oder schriftlich (postalisch) übermittelt. Hierzu ist Palmari nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Bezahlung

a)Zur Absicherung der Kundengelder hat Palmari eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung zur Verfügung gestellt.

b) Alle für die Reise nach Vertragsabschluss fälligen Zahlungen des Kunden an Palmari sind vom Kunden erst nach Erhalt des Sicherungsscheines von Palmari zu leisten, wobei 20% des Reisepreises sofort und die Restzahlung auf Anforderung innerhalb der im Reisevertrag festgelegten Frist, spätestens aber zwei Wochen vor Reisebeginn fällig werden, sofern zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und die vollständigen Reiseunterlagen vereinbarungsgemäß zugesandt werden.

c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises, ggf. Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

d) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Palmari berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rücktrittskosten zu belasten.

3. Leistungen

a) Die von Palmari geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung, ergänzt durch die in Prospekten, Katalogen bzw. Angeboten von Palmari im Internet enthaltenen Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise und des Reiseverlaufs.

b) Von den Kunden eigenständig außerhalb der Leistungsbeschreibung für die Reise gebuchte Unternehmungen (z.B. Konzertbesuche, Mietwagen, sportliche Aktivitäten, sonstige Veranstaltungen) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

4. Leistungsänderungen

a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Palmari nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

b) Über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Palmari den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Palmari in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten und der Kunde die in der Reisebeschreibung für die Ersatzreise geltenden Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Kunde hat seine Rechte Palmari gegenüber unverzüglich nach der Information über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise geltend zu machen.  Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preiserhöhung

a) Die von Palmari in seinen Katalogen, Prospekten oder im Internet veröffentlichten Preise und Leistungen sind für die angebotenen Reisen für Palmari verbindlich.

b) Palmari ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Palmari und nach Vertragsschluss für einzelne Reiseteile die Preise aufgrund von Umständen erhöhen und neu entstehen, die von Palmari nicht zu vertreten sind. Hierzu zählen Wechselkurse für die betreffende Reise, Gebühren und gesetzliche Abgaben oder Eintrittsgebühren, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Preiserhöhungen ab 20 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.

c) Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, welcher der Summe der Kostenerhöhungen der konkret gebuchten Reise durch die Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile seit Abschluss des Reisevertrages entspricht.

d) Palmari wird den Kunden auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise übermitteln und eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

e) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann der Kunde das Recht auf eine Ersatzreise geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Palmari erklärt werden.

6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Palmari unter der im Reisevertrag angegebenen Anschrift möglichst schriftlich zu erklären.

b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Palmari eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Hierfür gelten, wenn in der Reisebeschreibung nicht anders vermerkt. folgende pauschalierten Sätze: 

·         bis 57 Tage vor Reiseantritt 10%,

·         ab 56 bis 31 Tage vor Reiseantritt 30%,

·         ab 30 bis 22 Tage vor Reiseantritt 65%,

·         ab 21 bis 14 Tage vor Reisantritt 75%,

·         ab 13 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

Anmerkung zur Entschädigung: Die Stafflung der Entschädigung kommt in erster Linie aufgrund der Stornierungsfristen der Unterkünfte zustande, die Palmari für eine Reise gebucht hat. Des Weiteren geht Palmari bei seiner Kalkulation von einer Mindestteilnehmerzahl aus, die bei jeder Reisebeschreibung aufgeführt ist. Wenn beispielsweise der Fall eintritt, dass ein Kunde zwei Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurück tritt, so kann es passieren, dass Palmari das Hotel nicht mehr stornieren oder aber spezielle Preiskontingente nicht mehr nutzen kann und für Palmari erhebliche Kosten durch den Rücktritt entstehen, die durch die oben aufgeführten pauschalierten Sätze gedeckt werden sollen.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Unabhängig hiervon bleibt es dem Kunden unbenommen, Palmari nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Palmari behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret zu beziffernde Entschädigung zu fordern, wenn die tatsächlichen Aufwendungen, die Palmari durch den Rücktritt entstanden sind, die pauschalierten Sätze übersteigen.

7. Umbuchungen

a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (sofern Bestandteil des Reisevertrages) besteht ausdrücklich nicht. Ist Palmari im Einzelfall mit dem Umbuchungswunsch des Kunden einverstanden, so kann Palmari, sofern die Änderung bis zu einen Monat vor Reisebeginn angemeldet wird, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR pro Kunde erheben.

b) Umbuchungswünsche des Kunden, die in einer Frist von weniger als einem Monat bei Palmari angemeldet werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücktrittsentschädigung und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Ersatzreisende

a) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde gemäß §651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Palmari kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen, in der Reisebeschreibung niedergelegten Reise- und Teilnahmebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Der Kunde und der Dritte haften Palmari gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. Palmari macht für den durch die Umbuchung entstehenden Mehraufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR geltend.

9. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Rahmen des abgeschlossenen Reisevertrages ordnungsgemäß angeboten werden, aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch (Krankheit, Abbruch der Reise, andere zwingende oder persönliche Gründe), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Palmari wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Mindestteilnehmerzahl

Anmerkung vorweg: Qualität steht bei Palmari an erster Stelle. Trotzdem wollen wir unsere Reisen zu einem guten Preis-Leistung Verhältnis anbieten. Das funktioniert nur mit einer bestimmten Anzahl von Reisenden. Da aber niemand garantieren kann, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, kann es passieren, dass wir eine Gruppenreise absagen müssen, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn. Wir bemühen uns in einem solchen Fall, mit dem Kunden gemeinsam einen alternativen Termin oder auch eine alternative Reise heraus zu suchen. Denn Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.

a) Palmari behält sich vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn 

  • in der jeweiligen Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internet) die Mindestteilnehmerzahl konkret beziffert ist, und
  • in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Reisebedingung hingewiesen ist.

b) Der Rücktritt vom Reisevertrag durch Palmari ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

c) Wird die Reise nicht durchgeführt, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

d) Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Palmari in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten und der Kunde die für die Durchführung dieser Ersatzreise in der Reisebeschreibung vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt.

e) Der Kunde hat sein Recht auf Teilnahme an einer Ersatzreise unverzüglich nach Zugang der Erklärung Palmari gegenüber geltend zu machen.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

a) Palmari kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung seitens Palmari nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und seine weitere Teilnahme für Palmari und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Das Kündigungsrecht gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.

b) Kündigt Palmari aus den vorgenannten Gründen, so steht Palmari der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen einschließlich der Palmari von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge erlangt werden.

c) Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen kann von Palmari auch dann ausgesprochen werden, wenn der Kunde ohne Wissen von Palmari hinsichtlich der in der Reisebeschreibung für die Teilnahme an der Reise vorgegebenen persönlichen Voraussetzungen falsche Angaben macht.

12. Kündigung wegen höherer Gewalt

a) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Palmari den Reisevertrag kündigen.

b) Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung, sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sofern diese zu den im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen zählt. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

13. Obliegenheiten des Kunden

a) Werden die angebotenen Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Um eine umgehende Abhilfe des angezeigten Mangels zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, Palmari diesen unverzüglich anzuzeigen. Ist ein Vertreter von Palmari während der Reise nicht anwesend, sind etwaige Reisemängel Palmari unverzüglich an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Dies gilt nicht, wenn die Anzeige für den Kunden erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Unterlässt der Kunde eine berechtigte Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

b) Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Palmari zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Palmari verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Palmari erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c) Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Palmari auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

d) Wird der Vertrag gekündigt, so verliert Palmari den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Palmari kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen.

e) Der Kunde hat Palmari unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Palmari mitgeteilten Frist (spätestens 7 Tage vor Reiseantritt) erhält.

14. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche Haftung von Palmari auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Palmari herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit Palmari für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Für alle gegen Palmari gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisender und Reise.

c) Palmari haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Palmari sind.

d) Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Palmari haftet nicht für Extra-Leistungen, die der Kunde auf individueller Basis vor Ort im Hotel oder bei einem anderen Anbieter bucht. Ebenso haftet Palmari nicht für Ausflüge, Mietwagen-Touren, sportliche Aktivitäten o.ä., die vom Kunden vor Ort direkt bei einem Drittanbieter gebucht werden oder eigenständig unternommen werden. Palmari empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

e) Palmari haftet nicht für Verlust, Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Gepäckstücken, die von Fremddienstleistern im Auftrag des Kunden befördert werden.

f) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Palmari gegenüber dem Kunden hierauf ebenfalls berufen.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Palmari unter der im Reisevertrag genannten Adresse geltend gemacht werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der geltend gemachten Ansprüche maßgebend. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

b) Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen (§§ 651c bis 651f BGB) verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Solange zwischen dem Kunden und Palmari noch Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Palmari die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Palmari ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

17. Rechtswahl

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Palmari und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Soweit bei Klagen des Kunden gegen Palmari im Ausland für die Haftung von Palmari dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Gerichtsstand

a) Der Kunde kann Palmari nur an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen von Palmari gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Palmari vereinbart, sofern sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Palmari anzuwenden sind, nicht etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.